Neuigkeiten / News

 

   
 

Ãnderung Trinkwasserverordnung 2007:

 

Wenn Trinkwasser nur für Reinigungszwecke verwendet wird, also nicht als solches in den Verkehr gebracht oder bei der Lebensmittelproduktion verwendet wird, genügt die Untersuchung im eingeschränktem Umfang (nur bakteriologische Analyse) im Abstand von 3 Jahren, wenn die tägliche Entnahme weniger als 10 m³ beträgt.

 

Der Entfall der Notwendigkeit eines Lokalaugenscheins

mit Gutachtenerstellung kann aus dem Gesetzestext NICHT hergeleitet werden.