Trinkwasseruntersuchung

Untersuchungen nach $5(2) TWO. Die in regelmäÜigen Abstand durchzuführenden Untersuchungen haben einen Lokalaugenschein zu enthalten. Bei diesem Lokalaugenschein sind alle Anlagenteile einschlieÜlich Fassung zu beurteilen. Diese Überprüfung ist über die gesamte Versorgungsanlage mindestens einmal jährlich durchzuführen.


In einem Wasseruntersuchungsprogramm soll Auskunft über die Art und Anzahl der Probenahmestellen und den Umfang und die Häufigkeit der Wasseruntersuchungen geben. Die Probenahmestellen sind bei Anlagen mit einem Wasserverbrauch von >10m³ /d per Bescheid festgelegt.


In Form von Stufenkontrollen ist das Wasser an ausgewählten Stellen der Â&xnbsp;Wasserversorgungsanlage von Wasserspendern über Aufbereitungsanlagen und Behältern bis hin zu den Endsträngen zu untersuchen. Die notwendige Anzahl und Art der Proben ist in der Trinkwasserverordnung geregelt. Gerne erhalten Sie von uns einen Vorschlag für ein Wasseruntersuchungsprogramm.
Befunde und Gutachten sind unverzüglich an die Lebensmittelaufsichtsbehörde, Befunde und Gutachten, die in wasserrechtsbescheiden gefordert sind, sind an die zuständige Wasserrechtsabteilung zu senden. Die Datenübermittlung kann auf Wunsch per Datenträger oder PDF entsprechend der Richtlinien der Landesämter von uns vorgenommen werden.